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Hausnummerierung

Freitag, 19. August 2005

Der Hausnummernstreit zu Beuren, 1768

Genauso wie in Tirol, wird auch in Vorderösterreich die Hausnummerierung 1767 angeordnet. Bis die Häuser aber tatsächlich nummeriert sind, verstreicht einige Zeit; im Dorf Beuren in der Nähe von Ulm, zum Kartäuserkloster Buxheim gehörig, dauert es bis in den Oktober 1768, als der dortige Bader Johann Georg Wauthier damit beginnt, die Häuser durchzunummerieren. Beim Haus des Schreiners Johann Mayrhoffer stößt er allerdings auf Widerstand: Die Frau des Schreiners, Franziska Jehlin, ruft ihm zu, dass ihr Mann (...) befohlen [habe], wann der Bader komme, so solle sie ihm nur sagen, er lasse an sein haus keinen Numerum machen; Wauthier bringt aber trotzdem die Nummer an. Als der Hausnummerierer am Abend das Wirtshaus betritt, wird er vom dort ebenfalls befindlichen Schreiner als Spitzbub beschimpft, woraufhin Wauthier letzterem eine Ohrfeige gibt. Umgehend führt dies zu einer gröberen Rauferei, in deren Verlaufe Wauthier in den Finger gebissen und am Fuß verletzt wird. Mayrhoffer zerstört im Anschluss noch die Nummer an seinem Haus, scheint sich dann aber doch bald eines besseren zu besinnen: Er verantwortet sich damit, betrunken gewesen zu sein und bittet den Bader, die Nummer wieder am Haus anzubringen; letzterer gibt zumindest gegenüber dem Amtsmann an, dass er Mayrhoffer alles verzeihe. Ob die Episode noch weitere Folgen für den unbotmäßigen Schreiber hat, ist unbekannt; sicher ist nur, dass der Schreiner mehr als 200 Jahre später zu Theaterehren kommen wird, da die geschilderte Begebenheit als Theaterstück aufgeführt wird.

Österreichisches Staatsarchiv/Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Wien, Bestand Kabinettsarchiv, Staatsratsprotokolle, Bd. 32 (1769/III), Nr. 2477: Ah. Resolution zu Vortrag der Hofkanzlei vom 30.6.1769, 20.7.1769; diese Resolution auch in Österreichisches Staatsarchiv/Kriegsarchiv, Wien, Bestand Hofkriegsrat 1769/89/398; 1770/74/161 N°4 sowie Österreichisches Staatsarchiv/Allgemeines Verwaltungsarchiv, Wien, Bestand Hofkanzlei, VII A 4 Böhmen, Kt. 1964, 211 ex Oktober 1769, f. 70r-72r; MATZKE, JOSEF/HILLER, JOSEFA: Beuren an der Biber. Geschichte eines schwäbischen Dorfes. Weißenhorn: Anton H. Konrad, 1985, S. 22f., Zitate 22. Dank an Manfred Eichhorn für diesen Hinweis. EICHHORN, MANFRED: Johann Meyerhofer oder Die Einführung der Hausnummern. Eine Bauernkomödie. Weinheim: Deutscher Theaterverlag, 1994.

Samstag, 23. Juli 2005

Schramek oder: Die Bürde der drei Hausnummern

Seine erste Eingabe an den Brünner Magistrat schickt der Brünner Bürger August Schramek - er unterzeichnet als gehorsamst Gefertigter - im November 1837 ab. Ein neues Haus habe er erbaut, auf dem von Valentin Falkensteiner erkauften Bauplatze, beim Ferdinandstor. Als er in die Conscriptions-Kanzley ging und um die Nummerierung seines Neubaus bat, wurde ihm zu seiner Verwunderung mitgeteilt, dass sein Haus drei Hausnummern bekommen müsse, da auf seinem Platz früher drey Häuser gestanden seien. So geschieht es auch, sein Haus wird mit den Nummern 421, 422 und 539 bedacht. Schramek ist keineswegs zufrieden damit, sondern bittet darum, dass nur eine Nummer vergeben würde. In seiner ersten Eingabe gibt er als Begründung dafür an, dass er aus zerschiedenen diätischen nachtheilige Wirkungen auf den Eigenthümer befürchtet, was vermutlich heißt, dass er steuerliche Nachteile erwartet bei Abgaben, die an die Zahl der im Besitz eines Eigentümers befindlichen Häuser gebunden sind: Nicht die Zahl der existierenden Häuser, sondern die Zahl der zugewiesenen Konskriptionsnummern würde den Ausschlag für die steuerliche Einschätzung geben, so wohl seine Vermutung. Das Ansuchen wird binnen weniger Tage abgelehnt: Unter Berufung auf das Konskriptionspatent von 1804 wird Schramek davon informiert, dass auf sein Anliegen erst dann Rücksicht genommen werden könne, wenn eine neue Hausnummerierung durchgeführt werde.
Der Hauseigentümer lässt sich nicht entmutigen und verfasst noch im Dezember ein neuerliches Gesuch: Sein Haus stehe keineswegs auf der Stelle der demolirten drey Häuser, was der anlässlich des Abrisses und Neubaus des Ferdinandstors erstellte Situationsplan beweise: Nur einen Teil des Bauplatzes eines Hauses nehme sein Gebäude ein, an Stelle der anderen zwei Häuser verlaufe nun die verbreiterte Straße. Der Umstand, dass auf seinem Haus drei Nummern angebracht seien, müsse zu vielen Verwirrungen Anlaß geben (...), weil diese Numern zu sehr differiren, indem man 539 kaum bey 421 und 422 suchen würde, was, besonders für Fremde, sehr lästig wäre. Auch dieses Ansuchen wird abgelehnt; Schramek reicht seine nächste Bittschrift nun nicht mehr beim Magistrat, sondern beim Brünner Kreisamt ein. Dies hat zur Folge, dass das Bauamt der Stadt Brünn eine genaue Schilderung der Lage zu verfassen hat. Demnach steht der Großteil des Schramekschen Neubaus auf dem Grund des ehemaligen tiefen Grabens, und nur 3 Klafter des Bauplatzes des ehemaligen Hauses Nr. 421 sowie 4 Klafter des Hauses Nr. 539 seien dafür verwendet worden. Das Bauamt unterstützt Schrameks Ansuchen um eine einzige Hausnummer: Sein Neubau solle als alleinige Hausnummer die Nummer 539 erhalten, während die Nummern 421 genauso wie die Nummern der übrigen demolirten Häusern 415 423 416 417 und 422 nicht dem Schramekschen Haus aufgebürdet werden könnten, sondern anderswo auf neu zu erbauende Häuser übertragen werden müßten.
Trotz der Fürsprache des Bauamts bleibt Schrameks Bitte beim Kreisamt unerhört: Erst wenn die vakant gewordenen Nummern an auf der Bastei neu erbauten Häusern angebracht worden seien, könne sein Ansuchen berücksichtigt werden; 1841, mittlerweile sind vier neue Häuser auf der Bastei errichtet worden, legt Schramek sein Ansinnen erneut dem Magistrat vor. Wieder wird sein Ansuchen abgelehnt, erst müssten die noch nicht wieder vergebenen Konskriptionsnummern 417, 418, 419, 421, 422, 423 und 523 an neu erbauten Häusern angebracht werden. Diesmal schaltet Schramek das mährische Gubernium ein, ein Behördenweg, der nochmals zwei Jahre in Anspruch nimmt, bis schließlich am 26. Juli 1843 dass erlösende Intimat ausgestellt wird: Schramek wird nach eingeholter Zustimmung des Werbbezirkskommandos nunmehr zugestanden, sein Haus nur mehr mit der Hausnummer 539 zu bezeichnen. Fast sechs Jahre dauert es damit, bis August Schrameks Begehren, von seinem Haus zwei der drei Hausnummern abzunehmen, erfüllt wird.

Archiv Města Brna, Brünn, Stará spisovna: In publicis 1784-1789 (1851), Inv.Nr. 2774, 776/51 Kt. 326: August Schramek an Brünner Magistrat, 5.11.1837; Bescheid an August Schramek, 8.11.1837; August Schramek an Brünner Magistrat, 15.12.1837; Bauamt an Magistrat, 20.4.1838; August Schramek an Magistrat, 18.2.1841; Brünner Kreisamt an Brünner Magistrat, 9.4.1842; Bericht des Brünner Magistrats, 21.4.1842; Mährisches Gubernium an Brünner Kreisamt, 29.5.1843; Intimat an Schramek, 26.7.1843.

Samstag, 16. Juli 2005

Satire angesichts der neuen Orientierungsnummern, 1862

Kikeriki 25.12.1862 S.4

Der Witzfaktor ist über die fast 150 Jahre, die dieses Blatt alt ist, so gut wie verloren gegangen, aber vielleicht können ja ExpertInnen für das 19. Jahrhundert diesen wieder herstellen: In der satirischen, für ihren Antisemitismus berüchtigten Zeitschrift Kikeriki erschien anlässlich der Einführung der Orientierungsnummern in Wien obige Karikatur (für ein größeres Bild bitte darauf klicken).

Kikeriki. Humoristisches Volksblatt, 25.12.1862, S.4. Auf Anno ist derzeit nur der Jahrgang 1881 verfügbar. Dank an Sabine Schweitzer für den Hinweis.

Sonntag, 10. Juli 2005

Zürich: Von Assekuranznummern und Polizeinummern

Zürich 246

In Zürich war ich Anfang Mai dieses Jahrs, anlässlich einer von den Schweizer Big Brother Awards organisierten Veranstaltungsreihe mit dem schönen Titel Frühlingsüberwachen. Als ich zum ersten Mal durch die Zürcher Straßen ging, dachte ich zunächst, dass die Stadt hausnummernmäßig uninteressant wäre: Gut, es gibt recht viele Hausnamen an den Häusern, aber eben keine Reste von historischen Hausnummern. Erst ein Besuch des Strauhofs, in dem eine Canetti-Ausstellung gezeigt wurde, belehrte mich eines besseren: An der Innenseite der Tür befindet sich eine dreistellige Nummer, und auch in einem anderen Gebäude entdeckte ich dann eine solche Nummer. Ein Besuch im Zürcher Stadtarchiv brachte Aufklärung: Es handelt sich um die so genannten Assekuranznummern oder Brandkatasternummern, die im Zusammenhang mit der Brandschutzversicherung eingeführt wurden und bis ins Jahr 1865 zur Orientierung in der Stadt dienten. Dann wurden neue, straßenweise anzubringende Hausnummern eingeführt, die Polizeinummern hießen. Die Verordnung betreffend polizeiliche Nummerirung der Häuser datiert vom 11. Februar 1865 und legt das Aussehen der neuen Nummern fest: Blaue Tafeln mit weißer Schrift waren es, die in angemessener Größe an den Hausmauern zu befestigen sind. Die Finanzierung erfolgte durch die Stadt; nur in Zukunft, wenn neue Nummern anzubringen oder beschädigte zu ersetzen waren, ist von den HauseigentümerInnen eine Vergütung von 1 1/2 Franken zu verlangen. Die Assekuranznummern blieben erhalten, konnten jedoch an eine andere Stelle, zum Beispiel in den Hausgang verlegt werden.

Verordnung betreffend polizeiliche Nummerirung der Häuser, 11.2.1865, in: Amtliche Sammlung der seit Annahme der Gemeindeordnung vom Jahr 1859 erlassenen Verordnungen und wichtigeren Gemeindebeschlüsse der Stadt Zürich. Zürich: J.J. Ulrich, 1869, Bd. 3, S. 40-42.

Sonntag, 3. Juli 2005

Das Begehren nach einer eigenen Hausnummer

Originell ist die Art und Weise, wie sich die Boschitzer Bürgerin Barbara Schönhoferin die Hausnummern aneignet; bei ihr handelt es sich um eine Untertanin, die aus eigenem Antrieb das Begehren nach einer Hausnummer anmeldet: Ihrer Bittschrift vom 1. Mai 1784 liegt ein mit 8. Jänner desselben Jahrs datierter Kaufvertrag bei, der beweist, dass sie rechtmäßige Eigentümerin eine[r], an dem Haus ihres Bruders Ludwik Massizek gelegene[n] und mit einem besonderen Eingang versehene[n] Wohnung ist. Das Haus ihres Bruders ist mit der Nummer 50 bezeichnet, der Unterzeichneten ist aber hieran gelegen (...) ein besonderes N[ume]ro militari für sich zuhaben, dahero bittet dieselbe Ein hochlöbliches LandesGubernium geruhe in Gnaden dieser erkauften Wohnung ein besonderes HausN[ume]ro zuertheilen. Das Recht auf eine eigene Hausnummer fordert Schönhoferin also ein; zur Unterstützung ihrer Bitte führt sie an, dass sie mitsamt ihrem Ehemann bereits seit einigen Jahren das Bürgerrecht erworben hat und zum Nutzen des Publikums mit Spezirei durch 8 und mehr Jahre handle. Im mährisch-schlesischen Gubernium sehen die Beamten nichts, was gegen das Ansinnen der Gewürzhändlerin spräche, wollen aber zunächst doch eine Stellungnahme des Militärs; diese trifft Ende Juni ein: Auch nach Ansicht des Werbbezirksregiments [obwaltet] nichts bedenkliches gegen ihr Gesuch, zu beachten sei lediglich, dass dem Hausanteil als einen im Orth neu zuwachsenden Hause das lezte zu Boschütz nach der arithmetischen Ordnung laufende Numero beygegeben werde. Damit sind die letzten Zweifel beseitigt und Schönhoferin kann mitgeteilt werden, dass ihre Bitte um eine eigene Hausnummer erfüllt wird.

Moravský Zemský Archiv, Brünn, B1 Gubernium, R 93/16A, Kt. 1679: Barbara Schönhoferin an mährisch-schlesisches Gubernium, 1.5.1784; Mährisch-Schlesisches Gubernium an Olmützer Kreisamt, 6.5.1784; Obristlieutenant v Rechtenbach an Olmützer Kreisamt, 17.6.1784; Olmützer Kreisamt an mährisch-schlesisches Gubernium, 24.6.1784; Aktennotiz, 1.7.1784.

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