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Hausnummerierung

Sonntag, 11. Dezember 2005

Die „Sicherheitskopie“: Hausnummern im Inneren der Häuser

Wie kann verhindert werden, dass die Hausnummern von den Häusern verschwinden? Wie kann sichergestellt werden, dass das einzelne Haus von anderen Häusern unterscheidbar bleibt? Die Mitglieder der steirischen Konskriptionskommission werden in ihrer Sorge um die Dauerhaftigkeit der Hausnummern erfinderisch: Wenn die außen am Haus angebrachten Nummern schon so gefährdet sind, wäre es dann nicht ratsam, wenn eine „Sicherheitskopie“ der Nummer im Inneren des Hauses angelegt würde? Sogleich wird vorgeschlagen, dass jeder Hausherr bei einer Strafe von 6 Reichstalern dazu zu verpflichten sei, den Haus Numerum inwendig in seinem Haus sicht- und kentbar auf[zu]machen. Und, um noch mehr Sicherheit zu erlangen, soll er gleich auch sothane Haus Numerum auf das Stift-büchel aufschreiben. Diese Bestimmung findet das Wohlwollen der Zentralstellen in Wien; per Hofdekret vom 15. Dezember 1770 wird verordnet, dass auch in den anderen konskribierten Ländern „Sicherheitskopien“ der Hausnummern im Inneren der Häuser anzulegen sind. Einzig die Höhe der Strafe wird nicht in Reichstalern, sondern in Gulden angegeben: Wer die Nummer nicht im Inneren anbringt, ist mit neun Gulden zu bestrafen. Es handelt sich dabei um dasselbe Hofdekret, gemäß dem auch der Familenname als einzig zulässiger Typ von Nachnamen vorgeschrieben wird.

Österreichisches Staatsarchiv/Allgemeines Verwaltungsarchiv, Bestand Hofkanzlei, IV A 8 Innerösterreich, Kt. 499, 29 ex Dezember 1770: Protokoll der steirischen Konskriptionskommission, 16.11.1770, f. 182r–185r sowie Hofdekret an die böhmischen und österreichischen Länder mit Ausnahme der Steiermark, 15.12.1770, abgedruckt auch in: Supplementum codicis Austriaci (…) aller vom 1ten Jäner 1759 bis lezten Dezember 1770 erlassenen Generalien (...). Bd. 6. Wien: Trattner, 1777, Bd. 6, S. 1388 sowie in: Kropatschek, Joseph (Hg.): Kaiserl. Königl. Theresianisches Gesetzbuch (....). 8 Bände. Wien: Mößle, 1787-1789, Bd. 4, S. 309.

Dienstag, 6. Dezember 2005

Picheldorf Numero 31 - Vom Verschwinden der Häuser

Wenn die Kommissare nach durchgeführter Hausnummerierung die bereits beschriebenen Dörfer ein zweites Mal bereisen, müssen sie zuweilen feststellen, dass manche Hausnummer verschwunden ist. So berichtet im Herbst 1770 der Obrist Baron de Vins in einer Anzeige an das innerösterreichische Generalkommando, dass im steirischen Picheldorf die N° 31 vollkommen ausgelöschet, viele andere Numern zum Theil überschmieret, zum Theil aber weggebrochen sind. In der steirischen Konskriptionskommission löst dieser Bericht folgenden Seufzer aus: Der Endzweck der Nummerierung wird dadurch vereitlet, all die viele[n] Unkosten sind umsont, ja, das ganze Conscriptions-Werck wird unnütz und wirkungslos, da auf diese Weise, und bey nicht vorhandenen Numern in Zeit eines Jahrs kein Haus, vielweniger also der Inwohner gefunden werden könnte. – Ohne Hausnummer verschwindet das Haus in der anonymen Masse der anderen Häuser; erst die Nummer macht das Haus für die Konskriptionskommissare sichtbar und auffindbar.

Österreichisches Staatsarchiv/Allgemeines Verwaltungsarchiv, Bestand Hofkanzlei, IV A 8 Innerösterreich, Kt. 499, 29 ex Dezember 1770: Protokoll der steirischen Konskriptionskommission, 16.11.1770, f. 181v–183r.

Mittwoch, 30. November 2005

Die Adressierung der Schiffmühlen

Die Erfassung der Bevölkerung und ihrer Subjekte verlangt ihre Fixierung nicht nur in den Kolumnen der Tabellen. Als kleinste räumliche Zuordnungseinheit wird während der Konskription von 1770 das Haus verwendet. Dieses Haus ist, so die Annahme der Behörden, unbeweglich, ortsgebunden; wird es mitsamt den in ihm aufgefundenen Subjekten in die Tabellen eingeschrieben, so sind auch die Subjekte dauerhaft adressierbar.
Nicht alle Subjekte aber halten sich in Häusern auf. Was tun mit jenen, die auf schwankendem Boden angetroffen werden? Was tun mit Menschen, die sich auf Schiffen aufhalten? Dieses Problem wird noch 140 Jahre später einen Ständestaattheoretiker beschäftigen: Die Volkszählung, so sinniert Othmar Spann, müsse auf die österreichischen Schiffe, die sich am Stichtage auf der Reise oder im Auslande befinden ausgedehnt werden, Schiffsbesatzung und Fahrgäste seien darin einzubeziehen, die nötigen Einträge seien von den Schiffsführer[n] vorzunehmen.(1)
Und was tun, wenn der Ort, dem das Haus zugeordnet ist, auf einmal wechselt? Was tun, wenn das vermeintlich fest in der Tabelle verankerte Haus auf einmal hinweggezogen wird und in einer anderen Tabelle seinen Ankerplatz sucht? Genau dieses Problem stellt sich den Kommissaren des Viertels unter dem Manhartsberg, als sie an den Ufern der Donau ein spezielles Gebäude entdecken: Die Schiffmühle. Über einen Steg vom Ufer aus zu erreichen, am Land befestigt mit Seilen und Ketten, gesichert zuweilen auch mit einem Anker, besteht sie aus zwei Teilen: An der Uferseite liegt das Hauptschiff, auf dem sich ein Holzhaus mit Mühlwerk sowie einer Kammer mit Bett, Tisch und Sessel für den Schiffsmüller und seine Gehilfen befindet; das kleinere Schiff, das sogenannte Weitschiff, ist vom Hauptschiff durch die Achse des Mühlrads getrennt, deren Enden auf beiden Schiffen aufliegen. Hochwasser, Überschwemmungen, Eisstöße und zu niedrige Wasserstände vertreiben die Schiffmühle von ihrem Ankerplatz, sie muss dann von Pferden an eine andere Stelle im Fluss gezogen werden, wo das Vermahlen des Korns wieder möglich ist.(2)
Die Beamten staunen über das seltsame Gebilde: Bald da, bald dort ist es zu finden, ein Mobile ohne stabilirte[n] Ort, es komme heut da, morgen dort zu stehen, je nach Umständen des Gewässers. Was also tun, damit bei der Konskription weder die Schiffmühlen noch deren Personal übergangen werden, was tun, um die gute Ordnung bey[zu]behalten? – Die Kommissare schlagen eine Lösung vor: An den Schiffmühlen sind die Hausnummern ihrer Besitzer anzubringen, sie sind in die Verzeichnisse jenes Orts einzutragen, in dem sich das Haus des Besitzers befinde und die darauf zumindest temporär befindlichen Leute seien in des possessoris Hausbeschreibung einzuschalten. Von den 20 Schiffmühlen, die zwischen den Brücken nächst Wien liegen, im zur Herrschaft Klosterneuburg gehörenden Leopoldauer Burgfried, seien demnach sechs in den Leopoldauer, zwölf in den Wiener und zwei in den Rodauner Verzeichnissen einzutragen. Die Bande, welche die Mühlen mit ihren Besitzern verknüpfen, werden demnach für stärker gehalten als die Taue und Ketten, mit denen sie am Land angeheftet sind.(3)
Ob festgemauertes Haus oder in den Fluten schaukelndes Mobile: Das Mittel, das die Verbindung zwischen Haus und Tabelle sicherstellen soll, ist die Hausnummer. Sie dient der eindeutigen Identifizierung des Hauses innerhalb der ortschaftsweise angefertigten Tabelle und entspricht damit dem in Datenbanken zur eindeutigen Identifizierung der Datensätze erzeugten Primärschlüssel.(4) Folgerichtig gebührt der Hausnummer die erste Spalte in den auszufüllenden Tabellen. Auch am Haus ist der Ort der Nummern genau festgelegt: Gemäß der allerhöchsten Resolution vom 8. März 1770 sind sie mit schwarzer Farbe oberhalb der Haustüre aufzuzeichnen.(5)

(1) Spann, Othmar: Erhebungstechnische Probleme der österreichischen Volkszählung, in: Statistische Monatsschrift, 35.1909, S. 1–15, 65–74, hier 66; während Spann (S. 70) auch auf Nichtsesshafte eingeht, finden diese in den zur Seelenkonskription erhaltenen Akten kaum Erwähnung.

(2) Zu den Schiffmühlen u. a.: Waissenberger, Robert: Wiener Nutzbauten des 19. Jahrhunderts als Beispiele zukunftweisenden Bauens. Wien/München: Jugend & Volk, 1977, S. 89f.; Hösch, Rudolf: Die Schiffsmühlen bei Floridsdorf/Die Bedeutung der Schiffsmühlen an der Donau, in: Unser schönes Floridsdorf, 1–2/1983, S. 5–15; Zischinsky, Richard: Schiffsmühlen an der Donau, in: Korneuburger Kulturnachrichten, 3/1992, S. 2–5. Vgl. auch die Homepage der Schiffmühle in Orth an der Donau: https://www.schiffmuehle.at.

(3) Österreichisches Staatsarchiv/Kriegsarchiv, Wien, Bestand Hofkriegsrat, 1771/74/134: Protokoll der niederösterreichischen Konskriptionskommission, 24.12.1770.

(4) Siehe Czap, H. u. a.: Schlüssel1, in: Schneider, Hans-Jochen (Hg.): Lexikon Informatik und Datenverarbeitung. München/Wien: Oldenbourg, 4.Aufl., 1997, S. 751.

(5) Österreichisches Staatsarchiv/Haus- Hof und Staatsarchiv, Wien, Bestand Kabinettsarchiv: Staatsratsprotokolle, Bd. 35 (1770/II), Nr. 800: Ah Resolution zum Vortrag des Hofkriegsrats vom 5.3.1770, 8.3.1770.

Donnerstag, 17. November 2005

Wiener Adressen

Ist vielleicht zum letzten Mal, dass ich diesen University Meets Public Vortrag zu den Hausnummern in Wien halte. Es gibt jedenfalls Dias von historischen Hausnummern zu sehen!

Anton Tantner, Wiener Adressen: Hausschilder, Straßennamen und Hausnummern
Ort: VHS Brigittenau, Raffaelg. 11-13, 1200 Wien
Zeit: Di, 29.11.2005, 18 Uhr

Samstag, 5. November 2005

Mozarts Adressen

Die Einführung der Hausnummerierung ist vorwiegend militärisch und fiskalisch motiviert; trotzdem wissen es die Subjekte, sich der Hausnummerierung für ihre eigenen Zwecke zu bedienen, sich diese anzueignen. So können ab sofort die Adressen auf Briefen genauer angeführt werden, garantiert die Hausnummer doch eine bessere Zustellung der Schriftstücke. Auch Mozart gewöhnt sich 1781 nach einigen Monaten Wien-Aufenthalt daran, in seinen Briefen die Hausnummer anzugeben, damit seine Briefpartner in ihren Schreiben diese verwenden können: Bei seinen ersten beiden Unterkünften - im teutschen Hauß, in der Singerstrass (Bd. 3, S. 95) sowie auf dem Peter im Aug-gottes im 2.ten stock (Bd. 3, S. 112) - unterlässt der Komponist eine Hausnummernangabe, doch schon im September 1781 erfahren wir, dass sein neues Zimmer sich auf dem graben N:°1175 im 3:ten stock (Bd. 3, S. 154) befindet; das betreffende Gebäude ist heute mit Graben Nr. 17 zu adressieren. 1782 residiert er auf der hohen brücke im (...) Groshaubtische[n] haus N:° 387 (Bd. 3, S. 225), im folgenden Jahr im kleinen Herbersteinischen hause, n: 412 im 3:t Stock; bey H: v: Wezlar (Bd. 3, S. 251 f.) sowie bald darauf auf dem Juden Plaz im burgischen hause, N:° 244 im ersten Stock (Bd. 3, S. 269 f.). Schon 1784 übersiedelt Mozart wieder, wobei er diesmal in seinem Brief keine Hausnummer anführt: [I]m trattnerischem Hause; 2:te Stiege. im 3:t Stock (Bd. 3, S. 300 f.) wohnt er nun; nur kurz darauf lebt er in der Schullerstrasse N:° 846, im ersten Stock, (Bd. 3, S. 370) wie Mozarts Vater berichtet. Auch die nächste Adresse Mozarts erfahren wir dank eines Briefs seines Vaters: Er wohnt itzt auf der Landstrasse No. 224, (Bd. 4, S. 44) das heisst, der Komponist ist in eine Vorstadt übersiedelt, was durch Geldmangel bedingt ist. Die Quartiere wechseln in rascher Abfolge: Mozart wohnt unter den Tuchlauben (Bd. 6, S. 364) und dann im Alsergrund, in der waringergasse, bey den 3 Sternen N:° 135 (Bd. 4, S. 66), von wo er schließlich zum letzten Mal übersiedelt, in die Rauhensteingasse im Kayserhaus N° 970 Ersten Stock. (Bd. 4, S. 133) - Mozart ist fürwahr ein ruheloses Subjekt; in seinen 10 Wien-Jahren bewohnt er nicht weniger als 12 Adressen.

Mozart, Wolfgang Amadeus: Briefe und Aufzeichnungen. Gesamtausgabe. 7 Bände. (Hg. von Internationale Stiftung Mozarteum/Bauer, Wilhelm A./Deutsch, Otto Erich). Kassel u.a.: Bärenreiter, 1962-1975.

Freitag, 4. November 2005

Mitterauer-Förderungspreis / Dankesrede

Feine Sache, einen Preis für die Dissertation zu bekommen; die Uni-Zeitung und die Rathauskorrespondenz berichten darüber. Am entzückendsten war ja, wie Dieter Stiefel - Vorstand des Instituts für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien - in seiner Laudatio doch dann tatsächlich zwei Hausnummerntafeln aufgestellt hat.

Meine Dankesworte lauteten wie folgt:

Ich werde mich mit meinen Dankesworten sehr kurz halten; wissenschaftliche Arbeit ist ja tatsächlich nicht möglich ohne die Unterstützung anderer, was nicht zuletzt für meine Beschäftigung mit der Geschichte der Seelenkonskription und der Hausnummerierung gilt. Zu nennen sind an erster Stelle einmal Bücher, die zentral dafür waren. Was wäre meine Arbeit ohne die Texte von Michel Foucault, ohne „Überwachen und Strafen“, zu dem die vorliegende Dissertation eine Anmerkung darstellen soll, heißt es dort doch: „Aufkommen der Karteikarte und Konstituierung der Humanwissenschaften: noch eine Erfindung, die von den Historikern wenig gefeiert wird.“ Was bei Foucault die Karteikarte ist, ist in meiner Arbeit die Hausnummer, ein vermeintliches Detail der Geschichte. Zu nennen ist aber auch Foucaults „Die Ordnung der Dinge“, ein Buch, dass leider von HistorikerInnen immer noch zu selten gelesen wird. Was man dort lernen kann, ist es, angesichts erstarrt wirkender Ordnungssysteme zu lachen, sie in ihrer Kontingenz wahrzunehmen und als endlich und veränderbar zu begreifen. Dieses Lachen hat mich während meiner Arbeit, meinen Archivrecherchen immer wieder begleitet; oft ist es die Ungeheuerlichkeit, Seltsamkeit oder Fremdheit eines soeben gelesenen Textes im historischen Material, die es produziert. Neben Foucaults Texten zu nennen ist auch Jacques Rancières Buch „Die Namen der Geschichte“, dem wohl bedeutendsten Werk geschichtstheoretischer Reflexion, das in den letzten 10, 20 Jahren verfasst wurde. Diesem Text kann man entnehmen, dass sich Geschichtsschreibung gerade dadurch den Status der Wissenschaft zu geben versucht, indem sie sich literarischer Verfahren bedient; ein sprachbewusstes Schreiben muss daher nicht von vornherein mit dem Verdikt der Unwissenschaftlichkeit belegt werden. Doch es sind nicht nur die Texte von Philosophen, die für mich beim Verfassen der Dissertation wichtig waren. Zu nennen ist auch eine Historikerin, nämlich Arlette Farge, die in ihrer Studie über das Leben im Paris des 18. Jahrhunderts, in „Das brüchige Leben“ vorbildhaft bewiesen hat, dass geschichtswissenschaftliche Arbeit theoretische Reflexion, akribisches Quellenstudium und literarische Ambitionen vereinen kann.
Selbstverständlich sind es jenseits dieser Texte auch Menschen, denen ich viel verdanke, wobei ich an erster Linie meine Eltern Anton und Leopoldine Tantner nennen möchte, die mich immer unterstützt haben. Auch meiner Frau Bettina Kann danke ich, unter anderem dafür, dass sie sich für die Hausnummern zumindest manchmal ebenso wie ich erwärmen konnte. Manche der Fotos historischer Hausnummern aus meiner Sammlung stammen von ihr. Die gesamte Dissertation begleitet – und es waren immerhin knapp mehr als 10 Jahre – haben meine BetreuerInnen Edith Saurer und Karl Vocelka; ihr Zuspruch war immer ermutigend. Und schließlich gibt es die vielen Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen, denen ich viel verdanke, ich zähle sie einfach in alphabetischer Reihenfolge auf: Ralph Andraschek-Holzer, Christian Aspalter, Thomas Baar, Gerhard Dabringer, Thomas Dostal, Andrea Ellmeier, Stefan Eminger, Claire Fredj, Elisabeth Frysak, Martina Fuchs, Li Gerhalter, Martina Grečenková, Annette Grindl, Michael Hochedlinger, Martin Jandl, Alexander Klose, Ulrike Krampl, Achim Landwehr, Margareth Lanzinger, Meike Lauggas, Gottfried Libor, Peter Mahr, Elisabeth Malleier, Wilfried Matzke, Eduard Maur, Josef Pauser, Susanne Pils, Klaus Ratschiller, Ramón Reichert, Martin Scheutz, Sandra Schrattenecker, Sabine Schweitzer, Oswald Überegger, Julia Virag, Natascha Vittorelli, Mario Wimmer und Bernhard Wittstock. Ihnen allen verdanke ich Anregungen, Hilfe, Beistand und – nicht zuletzt – Hinweise auf historische Hausnummern, die Sie in der „Galerie der Hausnummern“ besichtigen können.

Sonntag, 16. Oktober 2005

Die Hausnummerierung zu Preußen und Berlin, 1737/1799

Preußen dürfte im 18. Jahrhundert eines der ersten Länder sein, in dem die Hausnummerierung eingeführt wird; den diesbezüglichen Hinweis verdanke ich Bernhard Wittstock: Bereits im Jahr 1737 wird hier angeordnet, dass in kleinen Staedten am Tag vor dem Einmarsch (...) die Numern an die Häuser angeschlagen werden müssen; die Hausnummern dienen hier also zur Erleichterung der Militäreinquartierung. Nach der Annexion Schlesiens und der Grafschaft Glatz wird 1743 die Nummerierung auf diese Gebiete ausgedehnt. 1752 wird die Einführung von Hausnummerntafeln verordnet: [I]n jedweder Stadt [muessen] durch den Magistrat, wie bereits in Schlesien geschiehet, blecherne kleine Tafeln mit Nummern angefertiget und an die Haeuser angeschlagen werden. Die Nummerierung ist von Dauer, wie unter anderem eine Nebenbemerkung des Znaimer Kreishauptmanns belegt, der, als er 1767 nach den möglichen Modalitäten einer Hausnummerierung in seinem Kreis gefragt wird, antwortet: [D]ießfällige landesbeschreib- und numerirung derer Häuser |: welch-letztere wie michs leuthe, so solches mit augen gesehen, versicheren, in denen königlich-Preusischen Landen nur in denen Städten, und Märckten, nicht aber Dorfschaften zu finden seyn soll :|. Das Canton-Reglement von 1792 ordnet dann die Nummerierung in jenen Ortschaften an, wo sie noch nicht geschehen ist. Berlin ist allerdings davon noch nicht betroffen; erst im Jahr 1798 wird der Polizeipräsident Johann Philipp Eisenberg in seinem Nummerierungsprojekt die Durchnummerierung der gesamten Stadt vorschlagen, wobei die durchlaufende Zahlenkette sich immer entlang der vom Betrachter rechts stehenden Häuser erstrecken soll. Der preußische König lehnt diese Methode ab; 1799 verfügt er, dass die Nummerierung straßenweise zu erfolgen hat. So geschieht es dann auch, die Nummerierung fängt auf der rechten Seite des belebteren oder wichtigeren Teils der Straße an, zieht sich auf derselben Seite bis hin ans Ende der Straße und läuft dann auf der linken Seite zurück.

Corporis Constitutionum Marchicarum continuatio prima, (…) von 1737. bis 1740. (…) colligiret und ans Licht gegeben von Christian Otto Mylius. Berlin/Halle: Buchladen des Waysenhauses, 1744, Sp. 37–38 (Anordnung 1737)
March-Reglement Vor Das Herzogthum Schlesien Und Die Grafschafft Glatz. De Dato Potsdam den 1. Martii 1743. Breßlau: Johann Jacob Korn, 1743. Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz. Signatur: 2“ Gu 12102. Nr. 5.
Königlich Preußisches neu revidiertes March-Reglement vor Seiner Königlichen Majestät sämtliche Provintzien und Lande: De dato Berlin den 5ten Januarii 1752. Berlin: Gäbert, 1752. Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz. Signatur: 2“ Gu 12102. Nr. 70.
Moravský Zemský Archiv, Brünn, Bestand B1 Gubernium, H 193, Kt. 602: Znaimer Kreisamt an mährisches Gubernium, 8.4.1767.
Frauenholz, Eugen von: Das Heerwesen in der Zeit des Absolutismus. (=Entwicklungsgeschichte des deutschen Heerwesens; 4). München: Beck, 1940, S. 310, 327. (Canton-Reglement, 12.2.1792).
[Anonym]: Die Bezeichnung der Häuser in Berlin mit Numern, in: Berlinische Monatschrift, 1798, S. 143–152.
Goebel, Benedikt: 4711. Kurze Geschichte der Hausnummerierung, in: Tyradellis, Daniel/Friedlander, Michal S. (Hg.): 10+5=Gott. Die Macht der Zeichen. Köln: DuMont, 2004, S. 198. Dank auch an Alexander Klose.

Donnerstag, 6. Oktober 2005

Die Hausnummern des Marin Kreenfelt de Storck, Paris 1779

Keine Behörde, sondern ein findiger Privatmann ist es, von dem 1779 die Initiative ausgeht, in Paris die Häuser (oder genauer: die Türen) zu nummerieren. Marin Kreenfelt de Storck heisst er und ist seines Zeichens Redakteur des "Almanach de Paris". Um sein Adressbuch effizienter gestalten zu können, braucht Kreenfelt die Adressierung mittels der Nummer; nimmt er zunächst die Nummern der Laternen zu Hilfe, verfällt er schließlich auf die Idee, selbst Hand anzulegen. Straßenweise wird er die Nummern oberhalb oder neben jeder Tür aufmalen bzw. aufmalen lassen, wobei er auf einer Straßenseite beginnt, bis zum Ende der Straße fortfährt und schließlich die Türen der anderen Straßenseite durchnummeriert, bis die niedrigste und die höchste Nummer der Straße einander gegenüber stehen. Bis zum Ende des Ancien Régime wird Kreenfelt mit dieser zumeist nächtlichen, von der Polizei tolerierten, von den PariserInnen aber argwöhnisch beäugten Arbeit fortfahren, damit sein Almanach bei den angeführten Adressen die Nummern verzeichnen kann.

Pronteau, Jeanne: Les Numérotages des Maisons de Paris du XVe Siècle à nos Jours. (=Publications de la sous-commission de recherches d'histoire municipale contemporaine; VIII). Paris: o. V., 1966, S.82-86

Freitag, 23. September 2005

Joseph Daniel von Hubers Vogelschauplan von Wien, 1785

huber

Knapp nach der in Wien durchgeführten Hausnummerierung (1770/71) erstellte der Militärkartograph Joseph Daniel von Huber (1730/31-1788) einen Vogelschauplan von Wien und seinen Vorstädten, auf dem auch die neu vergebenenen Hausnummern - die Konskriptionsnummern - verzeichnet waren; 1785 veröffentlichte Huber eine neue Version des Plans, der diesmal nur die Innenstadt umfasste. Ein Exemplar des Plans hat sich in der Sammlung Woldan der Österreichischen Akademie der Wissenschaften erhalten und wurde nun eingescannt; die CD mit den Images kann um wohlfeile 5 Euro in der Bibliothek der Akademie (Wien 1, Dr. Ignaz Seipel-Platz 2; E-Mail bibliothek@oeaw.ac.at) erworben werden. Der obige Ausschnitt zeigt einen Teil der Naglergasse; auf den Dächern sind die Hausnummern eingetragen.

Siehe auch:
https://adresscomptoir.twoday.net/stories/14672646/
https://adresscomptoir.twoday.net/stories/219046159/

Montag, 5. September 2005

Die Einführung der Hausnummerierung in Salzburg, 1800

Am 15. Dezember 1800 besetzen französische Truppen Salzburg, und bereits am 20. Dezember lässt das Einquartierungsamt auf Grundlage eines schon vorliegenden städtischen Entwurfs vom Oktober desselben Jahres die Häuser fortlaufend nummerieren. Zuerst bringt ein Maurer ein weißes Quadrat beim Hauseingang an, dann schreibt ein Maler darauf die Nummer in arabischen Ziffern. Die Aktion wird zumeist nächtens durchgeführt, wobei manche Häuser übersehen werden, und soll der Einquartierung der Truppen dienen; die Kosten trägt der Stadtmagistrat. Als Salzburg unter österreichische Herrschaft fällt, erfolgt 1808 eine Neunummerierung, die in den meisten Fällen bis 1873 gültig bleibt. 1857, im Zuge der Vorbereitung einer Volkszählung, kommt es zu einer teilweisen Umnummerierung und es werden ovale Hausnummerntafeln aus Blech mit lackiertem braunen Grund und Ziffern mit aufgelegtem Gold montiert. Die straßenweisen Orientierungsnummern - das sogenannte Pariser System - werden am 27. August 1873 eingeführt, die verwendeten Zinkgusstafeln sind weiss grundiert und haben einen roten Rand.

KRAMML, Peter F.: 200 Jahre Hausnummerierung in der Stadt Salzburg, in: Landesgeschichte aktuell, 79/2001, S. 22-24. Dank an Alfred Stefan Weiß für die Übersendung der Kopien.

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